Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an zwei Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Benötigen Sie zusätzlich eine Fortbildung für Abfallbeauftragte? Dann können Sie mit einem weiteren Tag Ihre Fortbildung für Abfallbeauftragte erlangen.
Die Fortbildung hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.
2025 findet die Fachtagung "Umweltrecht für Umweltbeauftragte" bereits zum 26. Mal statt! Seien auch Sie bei der Veranstaltung im März in Mainz dabei!
Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls ein Zertifikat zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß §§64-66 WHG.
Umweltrecht für Umweltbeauftragte | 25. – 26. März 2025
Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung. Hierfür ist der Besuch von allen drei Veranstaltungstagen erforderlich.
Umweltrecht für Umweltbeauftragte mit Zusatztag für Abfallbeauftragte | 25. – 27. März 2025
© Die Akademie Fresenius GmbH