Fachkundenachweise

Erneuern Sie Ihre Fachkunde als Umweltbeauftragter

Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme der Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen. Fortbildungen der Umweltakademie Fresenius für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind bundesweit staatlich anerkannte Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.

Gewässerschutzbeauftragte

Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten im Unternehmen. Diese Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen wird vom Gesetzgeber gefordert. Fortbildungen der Umweltakademie Fresenius für Gewässerschutzbeauftragte erfüllen die Vorgaben zum Erhalt der Fachkunde nach §§ 64-66 Wasserhaushaltsgesetz. Thematisch auf die Betriebspraxis des Gewässerschutzbeauftragten ausgerichtet, vermitteln wir Ihnen praktische Hilfestellungen und geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage im betrieblichen Gewässerschutz.

Abfallbeauftragte

Die Aufgaben von Abfallbeauftragten sind in § 59 und § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Um die Fachkunde aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Teilnahme an einer behördlich anerkannten Fortbildung erforderlich. Dabei muss es sich um eine bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte gemäß § 9 Absatz 2 der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) handeln. Seit Inkrafttreten der neuen Abfallbeauftragtenverordnung am 01. Juni 2017 ist ein zweijähriger Fortbildungsturnus vorgeschrieben.