Fortbildung für Mehrfachbeauftragte

Lassen Sie sich von unseren Referierenden aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben! Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.

24.06. — 25.06.2025
Novotel Düsseldorf City West
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Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutzbeauftragte

Für Früh-Entschlossene10 % Rabatt gültig bis 30. April 2025 mit dem Code MEHRFACH10

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Die Themen:

Immissionsschutz- und Störfallrecht

  • Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und bei Genehmigungsverfahren
  • Novelle der IED-Richtlinie

Gewässerschutz

  • Erfahrungen zur Umsetzung der AwSV im Betrieb – Aktuelles zum anlagenbezogenen Gewässerschutz

Umweltrecht im Vollzug

  • Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikation bei Genehmigungsverfahren
  • Die strafrechtliche Haftung des Umweltbeauftragten
  • Klimaschutzstrategien für Unternehmen

Fortbildung für Abfallbeauftragte

  • Das Kreislaufwirtschaftsgesetz in der Praxis
  • Der Abfallbeauftragte im Unternehmen –Überwachungspflicht als ein Baustein zur Rechtssicherheit im Unternehmen
  • Neue Gesetze und Verordnungen – Green Deal, Verpackungsgesetz, Gewerbeabfallverordnung

Wen treffen Sie auf dieser Tagung?

  • Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen
  • Betriebliche Umweltbeauftragte, v. a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte aber auch Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
  • Leiter der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
  • Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz

Wie unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer über diese Veranstaltung denken:

  • „Sehr guter Themenmix aus theoretischer Grundlagenvermittlung und Erfahrungen aus der Praxis. Das spiegelt sich auch in den Referenten wider. Echte Experten sowohl von behördlicher Seite als auch Kollegen aus der Industrie mit jahrelanger Praxis. Die Organisation ist sehr gut. Ich komme gerne wieder.“ (Torsten Klapprath, HOLBORN Europa Raffinerie GmbH)
  • „Kompaktes, kurzweiliges Seminar zur Fortbildung von Mehrfachbeauftragten. Ausgewogenes Programm zu allen relevanten aktuellen Umweltrechtsthemen.“ (Dr. Michael Alsmann, Volkswagen AG)

Fortbildungsnachweis

Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls ein Zertifikat zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß §§64-66 WHG.

Bildnachweis: © Rainer Sturm/Pixelio

 

Programm

Dienstag, 24. Juni 2025
08:30
Begrüßungskaffee und Ausgabe der Unterlagen
09:00
Begrüßung und Einführung durch die Umweltakademie Fresenius und den Tagungsleiter

Mario Senft, Rechtsanwalt, ehemals Sanofi-Aventis Deutschland

Immissionsschutzrecht
09:10
Immissionsschutzrecht – Genehmigung nach BImSchG
  • Grundlagen, Betreiberpflicht, Definitionen
  • Genehmigung
  • Genehmigungs-Voraussetzungen
  • Genehmigungs-Verfahren (förmlich / vereinfacht)
  • Änderung (Anzeige, Genehmigung)
  • Beschleunigung
  • Im Genehmigungsverfahren
  • Vorzeitiger Beginn
  • Rechtsmittel: Sofortige Vollziehung

Karin Uhlenbrock, Bezirksregierung Arnsberg

10:00
Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht
  • Die neue IED-Richtlinie
  • Der Bund-Länder-Pakt und seine ersten Umsetzungsschritte im BImSchG
  • Die neue Luftqualitätsrichtlinie (AAQD) der EU
  • Die Novelle des PRTR-Berichtes (IEP)

Frank Schmitz, Currenta

10:50
Fragen & Antworten
11:10
Pause mit Kaffee und Tee
11:40
Die Umsetzung der IED-Änderungs-Richtlinie in deutsches Recht

Claudia Schoppen, Aulinger Rechtsanwälte

12:30
Fragen & Antworten
12:40
Gemeinsames Mittagessen
13:40
Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren – anwaltliche Tipps und praktische Erfahrungen
  • Vorbereitung der Antragskonferenz
  • Definition des Antragsgegenstandes
  • Environmental Due Diligence des Standortes
  • Abstimmung der notwendigen Begutachtungen
  • Vorbereitung des Genehmigungsantrages
  • Nutzung der Antragsformulare/-programme
  • Kommunikation mit den Beteiligten
  • Beachtung des eingeschlossenen Fachrechts, insbesondere Baurecht
  • Grenzen des vorzeitigen Beginns
  • Pflichten bei und nach Erstinbetriebnahme
  • Folgen ungenehmigter Inbetriebnahme

Dr. Andreas Kersting, Baumeister Rechtsanwälte

Gewässerschutzrecht
14:40
Neuigkeiten im anlagenbezogenen Gewässerschutz
  • Bundes-Anlagenverordnung (AwSV) und Sachstand zur Novellierung
  • Technisches Regelwerk – die neue TRwS 779:2023
  • Aktivitäten des Bund/Länder-Arbeitskreises „Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen“ (BLAK UmwS)
  • Merkblätter, Vollzugshilfen, FAQ-Liste

Dr. Anne Janssen-Overath, Fachbereichsgemeinschaft Maschinenbau

15:30
Fragen & Antworten
15:45
Pause mit Kaffee und Tee
Klimaschutzrecht
16:10
Neue rechtliche Entwicklungen im Klimaschutzrecht: UNFCCC, KSG, EU-EHS und BEHG
  • International: UNFCCC COP 27
  • Klimaschutzgesetz (KSG)
  • Novelle KSG
  • Anforderungen des Berücksichtigungsgebotes nach § 13 KSG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
  • Nationaler Emissionshandel (BEHG)
  • Novelle der BEHG zur Einbeziehung der Abfallverbrennung
  • Die Anforderungen der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) ab 2023
  • Europäischer Emissionshandel (EU-EHS)
  • Novelle der Richtlinie duch „Fit for 55“
  • Situation bei der Anpassung der Zugteilungen

Dr. Markus Ehrmann, Stiftung Umweltenergierecht

17:10
Fragen & Antworten
18:45
Abfahrt zur gemeinsamen Abendveranstaltung


Mittwoch, 25. Juni 2025
Der Umweltbeauftragte
09:10
Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei den Umweltschutzbeauftragten

Wer ist gemeint?

  • Der Immissionsschutzbeauftragte
  • Der Störfallbeauftragte
  • Der Abfallbeauftragte
  • Der Gewässerschutzbeauftragte
  • Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen bei diesen Umweltschutzbeauftragten?
  • Gründe für die unterschiedliche Ausgestaltung

Prof. Dr. Jürgen Nagel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Spezialist für Umweltrecht

10:00
Die Funktion der Umweltbeauftragten im Unternehmen
  • Der Aufgabenkatalog der Umweltbeauftragten
  • Einbindung in das Managementsystem
  • Überwachungspflicht, ein Baustein zur Rechtssicherheit
  • Umsetzungstipps für die Praxis

Mario Senft

11:00
Fragen & Antworten
11:10
Pause mit Kaffee und Tee
Genehmigungsmanagement
11:40
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – Tipps und praktische Erfahrungen
  • Was sich alle Investoren wünschen: schnelle und rechtssichere Genehmigungsverfahren
  • Die Bedeutung von Kommunikation als Bestandteil eines modernen Genehmigungsmanagements
  • Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung als „Wunderwaffe“?
  • Beschleunigung durch „Entfesselungsoffensiven“
  • Digitale Weichenstellung für die Zukunft durch das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Dr. Joachim Schwab, vormals Bezirksregierung Köln

12:40
Abschlussdiskussion
13:00
Ausgabe der Teilnahmezertifikate und gemeinsames Mittagessen zum Abschluss der Fachtagung

Referent:innen

Name

Unternehmen

Ehrmann

Dr. Markus Ehrmann

Stiftung Umweltenergierecht

ist seit Februar 2025 als Forschungsgebietsleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht tätig. Hier leitet er das Forschungsgebiet europäisches und internationales Energie- und Klimaschutzrecht. Er ist seit 2009 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig, seit 2013 als Partner einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählte neben dem Umweltrecht und dem öffentlichen Energierecht insbesondere der Emissionshandel.

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Janssen-Overath

Dr. Anne Janssen-Overath

Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau (FGMA)

Dr. Anne Janssen-Overath war viele Jahre bei Mannesmann beschäftigt und ist heute als Sachverständige für anlagenbezogenen Gewässerschutz selbstständig tätig. Sie ist technische Leiterin der Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau (FGMA), Mitglied im DWA-Fachausschuss „wassergefährdende Stoffe“ und Vorsitzende des BDI-AK „Anlagenbezogener Gewässerschutz“.

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Kersting

Dr. Andreas Kersting

Baumeister Rechtsanwälte

Dr. Andreas Kersting ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte in Münster, wo er sich mit den Schwerpunkten Umweltrecht, Immissionsschutzrecht, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht sowie Bodenschutzrecht und Vergaberecht befasst. Vor seinem Eintritt in die Kanzlei war er als Justiziar bei einer gemischtwirtschaftlichen Abfallentsorgungsgesellschaft tätig. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften, ist Lehrbeauftragter an der FH Münster und schult regelmäßig Umweltbeauftragte.

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Nagel

Prof. Dr. Jürgen Nagel

Rechtsanwalt und Spezialist für Umweltrecht

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er führt bundesweit Seminare über Umweltrecht durch. Außerdem ist er Verfasser der Bücher „Der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte“ und „Der Abfallbeauftragte“.

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Schmitz

Frank Schmitz

Currenta

ist als Leitung Environmental Regulations auch Störfall- und Umweltbeauftragter der Currenta im Chempark Leverkusen. Zusätzlich zu seiner Beauftragtenfunktion stellt er seine Fachexpertise im Umweltschutz für die Interessenvertretung der chemischen Industrie in den Gremien des BDI, des VCI und des europäischen Chemieverbandes CEFIC zur Verfügung.

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Schoppen

Claudia Schoppen

Aulinger Rechtsanwälte

Claudia Schoppen ist Fachanwältin für Verwaltungsrecht und nach verschiedenen Stationen bei anderen Kanzleien, u.a. bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Essen, seit 2018 bei Aulinger Rechtsanwälte in Bochum im Beratungsbereich „Umwelt- und Planungsrecht“ tätig.

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Schwab

Dr. Joachim Schwab

vormals Bezirksregierung Köln

ist Jurist und war über 20 Jahre im Umweltund Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Köln tätig. Zuletzt hat er dort die entsprechende Fachabteilung geleitet. In der Abteilung werden u.a. medienübergreifend alle Aufgaben des technischen und betrieblichen Umweltschutzes wahrgenommen. Einen Schwerpunkt bilden die Genehmigung und die Überwachung von Industrieanlagen, Störfallbetrieben, Abfallentsorgungsanlagen und gentechnischen Anlagen.

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Senft

Mario Senft

vormals Sanofi-Aventis Deutschland

ist Rechtsanwalt in Hamburg. Zuvor war er als Leiter der Abteilung Umwelt, Sicherheit & Genehmigungen Germany bei der Sanofi-Aventis Deutschland in Frankfurt am Main tätig.

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Uhlenbrock

Karin Uhlenbrock

Bezirksregierung Arnsberg

Karin Uhlenbrock ist leitende Regierungsdirektorin bei der Bezirksregierung Arnsberg, aktuell in der Abteilung Bergbau und Energie. Sie ist seit vielen Jahren mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Überwachungsangelegenheiten befasst und hat zuvor beim Staatlichen Umweltamt Lippstadt die Abteilung für Anlagenüberwachung geleitet.

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Veranstaltungsort

Novotel Düsseldorf City West
Niederkasseler Lohweg 179
40547 Düsseldorf
Telefon : +49 211 52060-0
E-Mail: h3279accor.com
https://all.accor.com/hotel/3279/index.de.shtml?dateIn=&nights=&compositions=1&stayplus=false#origin=novotel

Wir haben für Sie im Veranstaltungshotel bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein begrenztes Zimmerkontingent zu ermäßigten Preisen reserviert. Bitte buchen Sie direkt beim Hotel und nennen Sie das Stichwort „Umweltakademie Fresenius“.

Preise & Leistungen

Teilnahmepreis: € 1.995,00 zzgl. MwSt.

Im Teilnahmepreis sind folgende Leistungen enthalten:

  • Veranstaltungsteilnahme
  • Veranstaltungsdokumentation
  • Mittagessen
  • Kaffeepausen und Getränke
  • Abendveranstaltung am ersten Veranstaltungstag
  • Teilnahmezertifikat

Vertreter:innen einer Behörde oder einer öffentlichen Hochschule erhalten einen ermäßigten Teilnahmepreis von € 995,00 zzgl. MwSt. (Nachweis per Fax oder E-Mail erforderlich). Der Sonderpreis ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

Gruppenrabatt
Bei gemeinsamer Anmeldung aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person 15 % Rabatt.

Buchen ohne Risiko
Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir Ihnen 50 % der Teilnahmegebühren. Bei späteren Stornierungen oder Nicht-Erscheinen können keine Teilnahmegebühren erstattet werden. Sie erhalten jedoch in diesem Fall von uns nach der Veranstaltung die Veranstaltungsdokumentation. Eine Ersatzperson können Sie jederzeit kostenfrei benennen.

Veranstaltungsdokumentation

Wären Sie gern dabei gewesen, sind jedoch zeitlich verhindert?

Zum Preis von 295,00 € zzgl. MwSt. können Sie alle Vorträge als pdf zum Download bestellen. Sie erhalten dann einige Tage nach der Veranstaltung die Zugangsdaten zum Downloadbereich unserer Website. Dort finden Sie alle Vorträge in digitaler Form (die Zustimmung der Referent:innen vorausgesetzt) und in der aktuellsten Version.

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