Aufgrund der hohen Gaspreise versuchen zahlreiche Unternehmen ihre Produktion auf andere Energieträger umzurüsten. Um einen schnellen Umbau zu ermöglichen hat die Bundesregierung Sonderregelungen und Erleichterungen vorgesehen. Beispielsweise soll bereits vor Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung die Genehmigungsbehörde über die Zulassung entscheiden, um eine Beschleunigung zu erreichen. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung muss jedoch bei abschließender Genehmigungsentscheidung berücksichtig werden.
Über weitere Änderungen im Immissionsschutz spricht Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg am 13. Dezember 2022 bzw. 14. Februar 2023 in der Online-Schulung „Immissionsschutzrecht kompakt“.
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Quellen:
Deutscher Bundestag
2022 Handelsblatt GmbH
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