Umweltrecht für Umweltbeauftragte mit Zusatztag für Abfallbeauftragte

Fortbildung für Mehrfachbeauftragte im Betrieb. Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte können sich an 3 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Fortbildung ist bundesweit staatlich anerkannt und hat sich inzwischen zu dem Frühjahrstreffen für Umweltbeauftragte aller Branchen entwickelt.

Garantierte Durchführung
29.03. — 31.03.2023
Atrium Hotel Mainz
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ÜbersichtProgrammReferent:innenVeranstaltungsortPreise & Leistungen

Übersicht

Kombinierte Fortbildung für Mehrfachbeauftragte!

29.03. - 30.03.2023 – Fortbildung für Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte

31.03.2023 - Zusatztag! – Fortbildung für Abfallbeauftragte gemäß §9 AbfallbeauftragtenVO

Die Themen

Immissionsschutz- und Störfallrecht

  • Aktuelle Entwicklungen im Umweltrecht und bei Genehmigungsverfahren
  • Die neue TA Luft ist da – was ist neu, worauf müssen Sie achten?
  • Aktuelles zum Sicherheitsbericht und Art. 13 Seveso-III
  • Tipps und Hinweise zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Gewässerschutzrecht

  • Neuerungen und Erfahrungen zur Umsetzung der AwSV im Betrieb
  • Aktuelle Rechtsfragen im Bundeswasserrecht

Umweltrecht im Vollzug

  • Kommunikative Vorbereitung auf Genehmigungsverfahren und Betriebsstörungen
  • Die strafrechtliche Haftung des Umweltbeauftragten
  • Neues im Klimaschutzrecht

Fortbildung für Abfallbeauftragte

  • Das Kreislaufwirtschaftsgesetz in der Praxis
  • Abfallrechtliche Nachweis- und Dokumentationspflichten
  • Der Abfallbeauftragte im Unternehmen – Überwachungspflicht als ein Baustein zur Rechtssicherheit im Unternehmen
  • Neue Gesetze und Verordnungen – Green Deal, Verpackungsgesetz, Gewerbeabfallverordnung

Benötigen Sie keine eine Fortbildung für Abfallbeauftragte? Dann klicken Sie hier.

Wen treffen Sie auf dieser Tagung?

  • Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen
  • Betriebliche Umweltbeauftragte, v. a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte aber auch Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
  • Leiter der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
  • Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz

Fortbildung für Abfallbeauftragte

Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung. Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich.

Fortbildungsnachweis

Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls ein Zertifikat zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß §§64-66 WHG.

Bildnachweis: © Rainer Sturm/Pixelio

 

Programm

Mittwoch, 29. März 2023
8:30
Begrüßungskaffee und Ausgabe der Teilnehmerunterlagen
9:00
Begrüßung und Einführung durch die Umweltakademie Fresenius und den Tagungsleiter

Mario Senft, Rechtsanwalt, ehemals Sanofi-Aventis Deutschland

Immissionsschutzrecht
9:10
Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten
  • Rechtsschutz, was ist das und was habe ich als Betreiber damit zu tun?
  • Aktuelle Entwicklungen und europäische Einflüsse auf das deutsche Recht
  • Tipps für die Praxis

Mario Senft

10:00
Neuigkeiten aus dem aktuellen Immissionsschutzrecht – was kommt und auf was müssen Sie sich
einstellen?
  • Aktuelles zur TA Luft
  • Circular Economy Action Plan/Green Deal
  • Digitalisierung von Genehmigungsverfahren
  • Neues IT-Sicherheitsgesetz
  • Novellen PRTR, Luftqualitäts- und Seveso III-Richtlinie
  • Novelle der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz

Frank Schmitz, Currenta

10:50
Fragen & Antworten
11:10
Pause mit Kaffee und Tee
11:40
Neue rechtliche Entwicklungen im Klimaschutzrecht: UNFCCC, KSG, EU-EHS und BEHG
  • International: UNFCCC COP 27
  • Klimaschutzgesetz (KSG):
  • Novelle KSG
  • Anforderungen des Berücksichtigungsgebotes nach § 13 KSG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
  • Nationaler Emissionshandel (BEHG):
  • Novelle des BEHG zur Einbeziehung der Abfallverbrennung
  • Die Anforderungen der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) ab 2023
  • Europäischer Emissionshandel (EU-EHS):
  • Novelle der Richtlinie durch „Fit for 55“
  • Situation Anpassungen der Zuteilungen

Dr. Markus Ehrmann, Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte

12:30
Fragen & Antworten
12:40
Gemeinsames Mittagessen
Gewässerschutzrecht
13:40
Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Novellierungen
  • Die Bundes-Anlagenverordnung (AwSV)
  • Aufbau und Anforderungen
  • Auswirkungen auf und Tipps für die betriebliche Praxis
  • Ausblick – wie geht es weiter und wie bewährt sich die neue Verordnung in der Praxis?

Dr. Anne Janssen-Overath, Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. (FGMA)

14:40
Neues im Bundeswasserrecht – Was kommt und worauf müssen sich die Unternehmen einstellen?
  • Übersicht über Aktuelles im Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Wesentliche Neuerungen
  • Landesrechtliche Umsetzung

Dr. Cedric C. Meyer, Loschelder Rechtsanwälte

15:30
Fragen & Antworten
15:45
Pause mit Kaffee und Tee
16:10
Strafrechtliche Haftung des Umweltbeauftragten
  • Grundprinzipien der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
  • Strafrechtliche Haftung des Umweltbeauftragten
  • Nur Betriebsbeauftragter
  • Auch Betriebsbeauftragter

Dr. Anne-Louise Schümer, Brandi Rechtsanwälte

17:10
Fragen & Antworten
ca. 18:45
Gemeinsame Abendveranstaltung

Lassen Sie uns den Abend gemeinsam ausklingen lassen.
Herzlich laden wir Sie zu einem gemütlichen Abendessen
ein.



Donnerstag, 30. März 2023
9:00
Begrüßung durch den Tagungsleiter

Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Müggenborg Kanzlei für Umwelt- und Technikrecht

Genehmigungsmanagement
9:10
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – Tipps und praktische Erfahrungen
  • Wieso ein Thema für Umweltbeauftragte?
  • Was sich alle Investoren wünschen: schnelle und rechtssichere Genehmigungsverfahren
  • Überblick über die aktuelle Situation
  • Die Bedeutung von Kommunikation als Bestandteil eines modernen Genehmigungsmanagements
  • Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung als „Wunderwaffe“?
  • Beschleunigung durch „Entfesselungsoffensiven“
  • Digitale Weichenstellung für die Zukunft durch das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Dr. Joachim Schwab, vormals Bezirksregierung Köln

Störfallrecht
10:00
Aktuelle Entwicklungen zum Sicherheitsbericht
  • Bedeutung des Sicherheitsberichts als zentrales Instrument der Störfall-Verordnung
  • Festgestellte Defizite – Ursachen und Auswirkungen
  • Mindestangaben – der Leitfaden KAS-55
  • Darstellung der IT-Sicherheit im Sicherheitsbericht – das Orientierungspapier des LANUV NRW

Dr. Norbert Wiese, vormals Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)

11:00
Fragen & Antworten
11:10
Pause mit Kaffee und Tee
11:30
Der angemessene Sicherheitsabstand nach Art. 13 Seveso-III Richtlinie nach der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG
  • Abstandsregelungen im europäischen und im deutschen Recht
  • Zur Bedeutung des Leitfadens KAS-18
  • Angemessene Sicherheitsabstände als Blockade zukünftiger Entwicklungen

Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg

12:30
Die Novelle der Industrieemissions-Richtlinie – Aktuelles zu Stand und Umsetzung
  • Industrieemissions-Richtlinie
  • Novellierung
  • Anlass
  • Möglicher Verfahrensgang
  • Ziele

Claudia Schoppen, Aulinger Rechtsanwälte

13:20
Abschlussdiskussion
ca. 13:45
Ausgabe der Teilnahmezertifikate und gemeinsames Mittagessen zum Abschluss der Fachtagung
Beginn der Fortbildung für Abfallbeauftragte
15:00
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
#r MinR Dr. Frank Petersen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Vorgaben des EU-Kreislaufwirtschaftspakets
  • Abfallbegriff – Nebenprodukte und Ende der Abfalleigenschaft
  • Quoten für die Vorbereitung zur WV und das Recycling
  • Getrenntsammlungspflichten
  • Neue Vorgaben Produktverantwortung – Obhutspflicht
  • Öffentliche Beschaffung – Bevorzugung für „abfallarme“ Produkte
  • Weitere Rechtssetzungsprojekte auf Bundesebene 2021
  • Ausblick: „Green deal“ - Quo vadis EU?
16:00
Pause mit Kaffee und Tee
16:20
Entwicklung neuer Recyclingmethoden und das bestehende europäische Abfallrecht – Ein Widerspruch?
  • Circular Economy Action Plan
  • Neue Recyclingmethoden
  • Ende der Abfalleigenschaft
  • Abfall oder Produkt?
  • EU-Abfallverbringungsverordnung

Dr. Stephan Thorand, BASF

17:15
Abschlussdiskussion und Ende des 1. Teils der Fortbildung für Abfallbeauftragte


Freitag, 31. März 2023
9:00
Begrüßung durch den Tagungsleiter

Dr. Olaf Kropp, SAM Sonderabfall- Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz

9:10
Die Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen
  • Definitionen „Erzeuger“ und „Besitzer“
  • Grundpflichten nach dem KrWG
  • Drittbeauftragung

Dr. Olaf Kropp

10:00
Der Abfallbeauftragte im Fokus – neue Rechtsvorschriften in der Praxis
  • Wer muss bestellen und welche Regeln an Qualifikation und Zuverlässigkeit sind zu beachten?
  • Fortbildungspflichten
  • Praktische Auswirkungen für Unternehmen und die Abfallbeauftragten
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Beispiele aus der Rechtspraxis

Prof. Dr. Jürgen Nagel, Nagel Rechtsanwaltsgesellschaft

11:30
Pause mit Kaffee und Tee
11:50
Neues Kreislaufwirtschaftsrecht – Auswirkungen auf die betriebliche Entsorgungsstruktur
  • Der europäische Green Deal und seine Auswirkungen auf die betriebliche Entsorgungsstruktur (direkt/indirekt)
  • Die Ampelkoalition startet durch – die abfallwirtschaftlichen Transformationsprozesse und Steuerungen
  • Der Instrumentenkasten des aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Herstellerverantwortung
  • Das neue Recht auf Reparatur und der Grundsatz der „Langlebigkeit“ der Produkte
  • Empfehlungen für die Praxis

Reinhold Petri, vormals Regierungspräsidium Darmstadt

13:15
Abschlussdiskussion
ca. 13:30
Ausgabe der Teilnahmezertifikate und gemeinsamer Mittagsimbiss zum Ende der Fortbildung

Referent:innen

Name

Unternehmen

Ehrmann

Dr. Markus Ehrmann

Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte

trat 2013 als Partner in die auf das öffentliche Recht spezialisierte Hamburger Kanzlei Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte ein. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählt, neben dem Umweltrecht und dem öffentlichen Energierecht, insbesondere der Emissionshandel.

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Janssen-Overath

Dr. Anne Janssen-Overath

Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. (FGMA)

ist, nach langjähriger Tätigkeit bei Mannesmann in Düsseldorf, als Sachverständige für anlagenbezogenen Gewässerschutz selbstständig tätig. Sie ist technische Leiterin der Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.V. (FGMA), Mitglied im DWA-Fachausschuss „wassergefährdende Stoffe“ und Vorsitzende des BDI-AK „Anlagenbezogener Gewässerschutz“.

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Kropp

Dr. Olaf Kropp

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz

ist als Justiziar bei der SAM Sonderabfall- Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz in Mainz beschäftigt. Er leitet außerdem die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall- Entsorgungs-Gesellschaften der Länder (AGS).

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Meyer

Dr. Cedric C. Meyer

Loschelder Rechtsanwälte

ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei Loschelder Rechtsanwälte in Köln tätig. Derzeit liegt sein Schwerpunkt im Wasserrecht, im Abfallrecht und im Umwelthaftungsrecht.

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Müggenborg

Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg

Müggenborg Kanzlei für Umwelt- und Technikrecht

ist Inhaber der Müggenborg Kanzlei für Umwelt- und Technikrecht in Aachen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit Anfang 2014 Vorsitzender des DAV-Umweltausschusses beim deutschen Anwaltsverein.

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Nagel

Dr. Jürgen Nagel

Rechtsanwalt Nagel

ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er führt bundesweit Seminare über Umweltrecht durch. Außerdem ist er Verfasser der Bücher „Der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte“ und „Der Abfallbeauftragte“.

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Petersen

Dr. Frank Petersen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

ist Ministerialrat und - nach Tätigkeiten im Immissionsschutzrecht, Atomrecht sowie im Kabinett- und Parlamentsreferat – als Leiter des Referates „Recht der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes“ (WR II 2) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für das deutsche und europäische Kreislaufwirtschaftsrecht zuständig.

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Petri

Reinhold Petri

vormals Regierungspräsidium Darmstadt

ist Regierungsoberrat a.D. und war seit 1976 in der Umweltverwaltung des Landes Hessen tätig. Seit 1990 war er beim Regierungspräsidium Darmstadt mit den Regularien der Stoffstromüberwachung beschäftigt.

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Schmitz

Frank Schmitz

Currenta

ist Betriebsbeauftragter für Abfall, Gewässer- und Immissionsschutz bei Currenta, Covestro und der Bayer. Zusätzlich zu seiner Beauftragtenfunktion stellt er seine Fachexpertise im Umweltschutz für die Interessenvertretung der chemischen Industrie in den Gremien des BDI, des VCI (Vorsitzender des AK Luftreinhaltung) und des europäischen Chemieverbandes CEFIC zur Verfügung.

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Schwab

Dr. Joachim Schwab

vormals Bezirksregierung Köln

war über 20 Jahre im Umwelt- und Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Köln tätig und hat die letzten 12 Jahre die dortige Fachabteilung geleitet. In der Abteilung werden u.a. medienübergreifend alle Aufgaben des technischen und betrieblichen Umweltschutzes wahrgenommen. Einen Schwerpunkt bildet die Genehmigung und Überwachung von Industrieanlagen, Störfallbetrieben, Abfallentsorgungsanlagen und gentechnischen Anlagen.

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Schümer

Dr. Anne-Louise Schümer

Brandi Rechtsanwälte

ist Fachanwältin für Strafrecht seit 2019 bei der Kanzlei Brandi Rechtsanwälte in Paderborn und hier unter anderem für den Bereich Umweltstraf- und Ordnungswidrigkeitsrecht zuständig. Zuvor war sie 17 Jahre bei Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten in Köln tätig.

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Senft

Mario Senft

ehemals Sanofi-Aventis Deutschland

ist Rechtsanwalt in Hamburg. Zuvor war er als Leiter der Abteilung Umwelt, Sicherheit & Genehmigungen Germany bei der Sanofi-Aventis Deutschland in Frankfurt am Main tätig.

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Thorand

Dr. Stephan Thorand

BASF

ist Diplom-Chemiker und begann seine berufliche Laufbahn als Verfahrensentwickler bei der damaligen Ciba, die später von BASF übernommen wurde. Zuletzt als Leiter Immissionsschutz & Abfallmanagement tätig, wechselte er 2012 an den Stammsitz in Ludwigshafen. Seitdem berät er dort als Referent für abfallrechtliche Genehmigungen und Beratung in der Abteilung Umwelt & Sicherheit die Betriebe am Standort.

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Wiese

Dr. Norbert Wiese

vormals Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)

ist seit Ende 2021 im Ruhestand und war zuvor beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Essen im Arbeitsbereich Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie, Mineralölraffination und Gefahrstofflagerung tätig.

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Veranstaltungsort

Atrium Hotel Mainz
Flugplatzstr. 44
55126 Mainz
Telefon : +49 6131 491-0
E-Mail: infoatrium-mainz.de
www.atrium-mainz.de

Wir haben für Sie im Veranstaltungshotel bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein begrenztes Zimmerkontingent zu ermäßigten Preisen reserviert. Bitte buchen Sie direkt beim Hotel und nennen Sie das Stichwort „Umweltakademie Fresenius“.

Preise & Leistungen

Teilnahmepreis: € 2.695,00 zzgl. MwSt.

Im Teilnahmepreis sind folgende Leistungen enthalten:

  • Veranstaltungsteilnahme
  • Veranstaltungsdokumentation
  • Mittagessen
  • Kaffeepausen und Getränke
  • Abendveranstaltung am ersten Veranstaltungstag
  • Teilnahmezertifikat

Vertreter:innen einer Behörde oder einer öffentlichen Hochschule erhalten einen ermäßigten Teilnahmepreis von € 1.095,00 zzgl. MwSt. (Nachweis per Fax oder E-Mail erforderlich). Der Sonderpreis ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.

Gruppenrabatt
Bei gemeinsamer Anmeldung aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person 15 % Rabatt.

Buchen ohne Risiko
Eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich möglich. Nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn erstatten wir Ihnen 50 % der Teilnahmegebühren. Bei späteren Stornierungen oder Nicht-Erscheinen können keine Teilnahmegebühren erstattet werden. Sie erhalten jedoch in diesem Fall von uns nach der Veranstaltung die Veranstaltungsdokumentation. Eine Ersatzperson können Sie jederzeit kostenfrei benennen.

Barbara Kramer

Ihre Ansprechpartnerin

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Inhalt und Konzeption

+49 231 75896-68
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Weitere Termine für diese Veranstaltung:

18.03. — 20.03.2024,  Atrium Hotel Mainz

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